Ahauser „keinesfalls“ schuldunfähig

ahaus/Münster - Der Ahauser, der 2010 eine Frau in einer Badewanne ertränkt haben soll, ist nach Erkenntnissen eines Gutachters „auf keinen Fall schuldunfähig“. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster, Heribert Beck, am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. „Es spricht nichts dafür“, meinte er. Die 51-jährige Gynäkologin hatte am 5. Mai 2010 tot in der Wanne gelegen. Damals sah es so aus, als ob ihr Mann, ein ehemaliger Abteilungsleiter eines Krankenhauses, sofort damit begann, die Frau wiederzubeleben. Als das nicht gelang, lief er in eine benachbarte Arztpraxis, um Hilfe zu holen. Eineinhalb Jahre sah es nach einem Unfall aus - bis sich seine Nachbarin mit neuen Hinweisen an die Polizei wandte. Wenig später gab der Ehemann zu, seine Frau getötet zu haben. Ein Termin für den Prozessauftakt steht nicht fest.



VON STEFAN WERDING, MÜNSTER


06 · 02 · 12




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