Sechs zusätzliche Grundstücke


In dem überarbeiteten Bebauungsplan sind drei Eichen ausgewiesen - möglicherweise können sogar vier erhalten bleiben. Weggefallen ist das Regenrückhaltebecken, das ursprünglich in der südwestlichen Ecke geplant war.Foto:
In dem überarbeiteten Bebauungsplan sind drei Eichen ausgewiesen - möglicherweise können sogar vier erhalten bleiben. Weggefallen ist das Regenrückhaltebecken, das ursprünglich in der südwestlichen Ecke geplant war.Foto:
(nn)


Altenberge - Kehrtwende in Sachen Eichen: Möglicherweise wird nur eine der fünf Bäume im künftigen Baugebiet „Krüselblick“ der Motorsäge zum Opfer fallen. Dies geht aus der jüngsten Änderung des Bebauungsplanes hervor. Denn: Die katholische Kirche, auf deren Grundstück die Eichen stehen, hatte beantragt, „die drei östlichen (nach Erhaltungszustand auch die vierte) Eichen sollen nicht gefällt werden“. Dies gab Bürgermeister Jochen Paus während der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses bekannt.

Das unmittelbare Umfeld der Eichen soll als private Grünfläche festgesetzt werden. Nach derzeitigem Stand soll nur die westliche Eiche weichen, da in diesem Bereich die Straße hergeführt wird. Im nördlichen Bereich der Eichen kann ein Kindergarten angesiedelt werden, sodass sich das Baumumfeld als Außenbereichsfläche anbietet.


Doch das ist nicht die einzige Änderung, die sich im neuen Bebauungsplan widerspiegelt: Das bislang geplante Regenrückhaltebecken wird westlich der Münsterstraße angesiedelt. Dort soll das „Regional-Gut Altenberge“ entstehen. Für die beiden neuen Baugebiete soll eine gemeinsame Regenrückhalteeinrichtung errichtet werden. Dadurch können im „Krüselblick“ zusätzlich sechs Baugrundstücke entstehen, kündigte Norbert Rein vom Planungsbüro Hahm an, der die überarbeiteten Pläne vorstellte.

Mit einem Lärmschutzwall sollen Wohnhäuser im südwestlichen Bereich geschützt werden. Norbert Reim stellte diesbezüglich ein Lärmschutzgutachten vor. Vor allem Häuser, die im Nahbereich der L 510 gebaut werden, „kommen nicht ohne Schutzmaßnahmen aus“. Deshalb müssen ein Wall angelegt sowie für einige Häuser im Obergeschoss Schallschutzfenster eingebaut werden. Davon seien nur wenige Grundstücke betroffen.

Keine Mehrheit fand die von einigen Bauinteressenten gewünschte Ausweisung eines Bereichs, in dem sogenannte Häuser im Landhausstil errichtet werden können. Der gewünschten Änderung der Traufhöhe von 4,50 Meter auf sechs Meter wurde mit sieben Nein- und sechs Ja-Stimmen abgelehnt.

Der neue Bebauungsplanentwurf wird vom 8. Februar bis 7. März öffentlich ausgelegt.

VON MARTIN SCHILDWÄCHTER, ALTENBERGE


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