Rheine. Eine erhöhte Hundesteuer für Rottweiler ist zulässig. Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am Dienstag entschieden. Damit schwinden wohl auch die Chancen für den Rheiner Rottweiler-Halter Otto Sloot, der am Verwaltungsgericht gegen die Erhöhung der Hundesteuer in Rheine geklagt hatte.
Nachdem die Stadt Rheine die Steuer für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, massiv erhöht hatte, beschritt Sloot Anfang des Jahres den Rechtsweg. Statt 55,20 Euro in 2009 verlangte die Stadt für seinen Rottweiler-Rüden „Boss“ nun 420 Euro.