UKM hilft bei der Aufklärung

Falsche Abrechnungen vom Chefarzt der Uniklinik?


Der Staatsanwalt ermittelt gegen einen UKM-Neurologen. Foto:
Der Staatsanwalt ermittelt gegen einen UKM-Neurologen. Foto:
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Münster - Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt gegen einen leitenden Neurologen des Universitätsklinikums Münster (UKM) wegen falscher Abrechnungen. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Heribert Beck.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hatte sich auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft im Laufe der vergangenen Jahre zwei Mal mit Vorwürfen gegen den Professor befasst, wie Ärztekammer-Sprecher Volker Heiliger gestern bestätigte. Die Kammer habe in beiden Fällen „eindeutige Gutachten“ abgegeben. Zum Inhalt sagte Heiliger aber nichts, da nicht die Ärztekammer, sondern im Fall des verbeamteten Professors das Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Aufsichtsbehörde sei.


Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster ist im Jahr 2004 ein Verfahren gegen den Arzt - ebenfalls wegen falscher Abrechnungen - gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

Auch bei den aktuellen Vorwürfen geht es darum, dass der Neurologe Rechnungen für nicht geleistete Behandlungen gestellt haben soll.

Das Universitätsklinikum reagierte gestern Abend mit einer Stellungnahme auf das Ermittlungsverfahren. „Wir haben erst durch Medienanfragen davon erfahren“, betont Sprecher Stefan Dreising. Und: „Das UKM selbst ist nicht von dem Verfahren betroffen.“ Gleichwohl bestehe seitens des Klinikums ein „maximales Interesse an Aufklärung und Transparenz“. Erste Gespräche mit dem Betroffenen seien bereits geführt worden.

Das Uniklinikum verweist angesichts der Vorwürfe darauf, dass die Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen, also privatärztlichen Leistungen, nach der „Hochschulnebentätigkeitsverordnung NRW“ durch die Mediziner selbst und nicht durch das UKM erfolge. Dies gelte für alle Unikliniken in NRW und bedeute konkret: „In einzelne Abrechnungen aus dieser Nebentätigkeit hat die Verwaltung des UKM keinen Einblick. Dem UKM wird eine Pauschale erstattet zur Nutzung der Räumlichkeiten und Infrastruktur.“

VON KARIN VÖLKER / MARTINA DÖBBE


10 · 01 · 12



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