OVG begründet Vorbehalte gegen Ausbau

Gericht kritisiert FMO-Gutachten


Fotomontage der geplanten Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück.
Fotomontage der geplanten Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück.
(Fotomontage: Wilfried Gerharz)


Greven - Ende Mai war´s, da legte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach einer Klage von Naturschützern den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) vorerst auf Eis. Weshalb genau, das erklärte das Gericht jetzt in der schriftlichen Ur­teils­begrün­dung: Die Prognosen, die der Flughafen mit Blick auf die Passagierentwicklung vorgelegt hatte, enthalten demnach grobe Fehler.

Seit 17 Jahren möchte der FMO seine Startbahn von 2200 auf 3600 Meter verlängern. Mit einer derart gestreckten Startbahn, so das Argument, könnten interkontinentale Ziele direkt angeflogen werden. Damit, so begründete der Airport weiter, sei mit zusätzlichen Fluggästen zu rechnen.


Unabhängig von dem Ausbau-Projekt hatte ein FMO-Prognosegutachten aus dem Jahr 1996 für 2010 rund 2,3 Millionen Passagiere vorausgesagt; ei­ne weitere Expertise aus 2004 ging für das Stichjahr 2010 sogar von drei Millionen Fluggästen aus. „Die erwarteten Zahlen über die Entwicklung sind von deutlichen Unsicherheiten geprägt“, erklärten die Richter nun. Die Differenz von 700 000 potenziellen Passagieren sei „erheblich“. Zu erheblich jedenfalls, um den geplanten Eingriff in das nahe FFH-Naturschutzgebiet zu rechtfertigen. Zum Vergleich: 2010 nutzten rund 1,33 Millionen Fluggäste den FMO.

Die Richter kritisierten zudem die Annahme des FMO, dass die Fluggesellschaften bei Kapazitätsengpässen in Düsseldorf mit ihrem Interkontinental-Verkehr auf den FMO ausweichen würden. Es sei naheliegender, dass die bereits über längere Startbahnen verfügenden Airports Köln/Bonn oder Hannover davon profitieren würden. Dass sich ausländische Airlines für die Aufnahme von Interkontinentalverbindungen ab Greven interessieren könnten, sei „reine Spekulation“.

Mit Blick auf all diese Kritikpunkte sei, so das Gericht, die Wahrscheinlichkeit, dass am FMO eine nennenswerte Nachfrage nach Interkontinentalflügen wachsen könnte, „sehr gering“.

VON ELMAR RIES, MÜNSTER


25 · 07 · 11



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