Greven - Ende Mai war´s, da legte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach einer Klage von Naturschützern den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) vorerst auf Eis. Weshalb genau, das erklärte das Gericht jetzt in der schriftlichen Urteilsbegründung: Die Prognosen, die der Flughafen mit Blick auf die Passagierentwicklung vorgelegt hatte, enthalten demnach grobe Fehler.
Seit 17 Jahren möchte der FMO seine Startbahn von 2200 auf 3600 Meter verlängern. Mit einer derart gestreckten Startbahn, so das Argument, könnten interkontinentale Ziele direkt angeflogen werden. Damit, so begründete der Airport weiter, sei mit zusätzlichen Fluggästen zu rechnen.