Bewährungsstrafe wegen schwerer sexueller Nötigung
Übergriffe bei der Autofahrt
Tecklenburg/Hörstel/Ibbenbüren -
Seit knapp drei Jahren gilt das neue Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Seitdem spielt es für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs keine Rolle mehr, ob Gewalt angedroht oder angewendet wurde. Entscheidend ist, dass die oder der Geschädigte die sexuelle Handlung nicht gewollt hat. Auch die heute 22-jährige Frau aus Ibbenbüren wollte im April des vergangenen Jahres nicht, dass der 30 Jahre ältere Mann aus Hörstel ihr auf einer Autofahrt in den BH und einmal zwischen die Beine griff. Obwohl sie immer wieder „Nein“ oder „Hör auf damit“ sagte und seine Hand wegstieß, ließ er nicht locker.
Mittwoch, 30.10.2019, 20:00 Uhr
aktualisiert: 01.11.2019, 11:04 Uhr