Soziales
Erlass: Gutscheine kein Ersatz für Essen in Kita oder Schule
Düsseldorf (dpa/lnw) - Kosten für Essensgutscheine als Ersatz für ein warmes Mittagessen zugunsten bedürftiger Kita- oder Schulkinder werden nicht aus öffentlichen Mitteln übernommen. Das geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums an die kommunalen Spitzenverbände in NRW hervor, die eine entsprechende coronabedingt geänderte Bundesregelung umsetzen müssen, wie es am Dienstag aus dem Ministerium hieß. Bei eingeschränktem Schul- und Kitabetrieb könne man eine zubereitete Mittagsmahlzeit in den Einrichtungen für viele Kinder nicht regelmäßig anbieten. Daher habe der Bund die Regelung zur Mittagsverpflegung bis zunächst Ende Juli geändert.
Dienstag, 02.06.2020, 15:57 Uhr
aktualisiert: 02.06.2020, 16:12 Uhr