Justiz
Gericht: Weiter keine Kontakte beim Hallensport
Münster (dpa/lnw) - Mannschaftssportler, die in der Corona-Krise besonders von Einschränkungen betroffen sind, müssen damit vorerst weiter leben. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden.
Mittwoch, 10.06.2020, 16:36 Uhr
aktualisiert: 10.06.2020, 17:09 Uhr
