Urteile
Neuorganisation von Unterstützungsleistungen angeordnet
Karlsruhe (dpa) - Die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche muss bis Ende 2021 anders organisiert werden. Bisher sind dafür allein die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Deren Aufgaben auf diesem Gebiet hat der Bund aber bereits im Jahr 2011 in unzulässiger Weise ausgeweitet, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschied. Durch die Mehrbelastung würden die Kommunen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 2 BvR 696/12)
Freitag, 07.08.2020, 09:54 Uhr
aktualisiert: 07.08.2020, 10:02 Uhr
