Justiz
«Horrorhaus»-Urteil: 50-Jähriger soll Psychiatrie verlassen
Münster/Höxter (dpa) - Rund zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in Westfalen soll einer der damals Verurteilten aus der Psychiatrie in den regulären Strafvollzug wechseln. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster ist der zu elf Jahren Haft verurteilte Mann nicht vermindert schuldfähig, wie das Landgericht Paderborn in seinem Urteil 2018 festgestellt hat. Die Strafvollstreckungskammer hatte einen neuen Gutachter beauftragt. Der fand keine psychischen Störungen, die sich auf seine Steuerungsfähigkeit auswirken würden.
Mittwoch, 02.09.2020, 11:57 Uhr
aktualisiert: 02.09.2020, 12:12 Uhr
