Justiz
Besteuerung von Freizeitparks: Finanzgericht ruft EuGH an
Köln (dpa) - Das Kölner Finanzgericht will die Besteuerung von Freizeitparks auf europäischer Ebene prüfen lassen. Dazu habe das Finanzgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg unter anderem zur Definition der Begriffe «Jahrmärkte», «Vergnügungsparks» und «Freizeitparks» aufgefordert, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. (AZ: 8 K 1092/17)
Freitag, 04.09.2020, 13:22 Uhr
aktualisiert: 04.09.2020, 13:32 Uhr