Reisen
Keine Meldepflicht bei Kurztrips nach Venlo oder Roermond
Düsseldorf (dpa/lnw) - Besucher von grenznahen Einkaufzielen wie Roermond oder Venlo müssen bei der Rückfahrt nach Deutschland keinen negativen Coronatest vorweisen oder in Quarantäne. Das geht aus der seit dem 7. Oktober 2020 gültigen Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Das Auswärtige Amt hatte am Mittwoch auch die Region Limburg in der Nachbarschaft zu Nordrhein-Westfalen zum Corona-Risikogebiet erklärt. In dem Gebiet liegen die Städte Roermond mit einem beliebten Outlet-Center sowie Venlo, wo viele Deutsche in Supermärkten einkaufen.
Donnerstag, 08.10.2020, 12:49 Uhr
aktualisiert: 08.10.2020, 13:02 Uhr