Prozesse
BGH zu tödlichem Raub: Kein Profit von Behandlungsabbruch
Karlsruhe (dpa) - Verzichtet ein schwerstverletztes Raubopfer auf lebensverlängernde Maßnahmen, schmälert das nicht die Schuld des Täters an dessen Tod. Das haben die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einem tödlichen Handtaschenraub in Krefeld entschieden. Der Beschluss aus dem März wurde erst am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 3 StR 574/19)
Mittwoch, 04.11.2020, 13:09 Uhr
aktualisiert: 04.11.2020, 13:23 Uhr
