Prozesse
Kleinkind verhungert: Strafe für Jugendamtsmitarbeiterin
Hamm (dpa) - Nach dem Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland hat das Oberlandesgericht Hamm die Geldstrafe für die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts in letzter Instanz bestätigt. Die Mitarbeiterin habe es monatelang versäumt, sich einen persönlichen Eindruck vom Zustand des Jungen zu verschaffen, obwohl es Warnungen von einem anderen Jugendamt gegeben habe, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. So sei ihr das Verhungern des Jungen «pflichtwidrig verborgen» geblieben. «Bei Warnzeichen müssen Jugendamtsmitarbeiter handeln und den Sachverhalt erforschen», sagte ein Gerichtssprecher.
Freitag, 06.11.2020, 12:28 Uhr
aktualisiert: 06.11.2020, 12:42 Uhr