Justiz
Gericht: Gastronomie in NRW muss geschlossen bleiben
Münster (dpa/lnw) - Gastronomische Betriebe in NRW müssen zur Pandemie-Eindämmung geschlossen bleiben. Eine entsprechende Regelung in der Coronaschutzverordnung des Landes für Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen und Cafés bis zum 30. November 2020 sei verhältnismäßig und damit rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Den Eilantrag einer Gaststätte aus Bedburg gegen die verfügte Schließung lehnte das OVG ab.
Montag, 09.11.2020, 17:13 Uhr
aktualisiert: 09.11.2020, 17:22 Uhr
