Testen oder Quarantäne
OVG bestätigt Wahlmöglichkeit für Rückkehrer
Münster -
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die aktuellen Corona-Auflagen des Landes für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bestätigt. Demnach gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die Rückkehrer können sie aber durch einen freiwilligen Test bei der Einreise oder kurz danach umgehen.
Freitag, 08.01.2021, 08:38 Uhr
aktualisiert: 08.01.2021, 08:41 Uhr
