Gesundheit
Urteile: Kein Anspruch auf Papier-Alternative
Kassel/Trier/Dortmund (dpa) - Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse keinen Papiernachweis als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts von Mittwoch hervor. Die Kasseler Richter entschieden in zwei Verfahren aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte stünden im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verletzten die Kläger auch in ihren Grundrechten nicht, urteilte das Bundessozialgericht. (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R)
Mittwoch, 20.01.2021, 16:55 Uhr
aktualisiert: 20.01.2021, 17:02 Uhr
