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Annullierte Flüge: Aufpreis bei Umbuchung rechtens
Köln (dpa/lnw) - Wird ein Flug wegen der Corona-Pandemie annulliert, darf die Airline bei einer Umbuchung auf einen deutlich späteren Zeitpunkt einen Aufpreis verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden (AZ: 6 U 127/20).
Mittwoch, 03.03.2021, 16:17 Uhr
aktualisiert: 03.03.2021, 16:32 Uhr
