Kommunen
NRW erlaubt körpernahe Dienstleistungen mit Maske oder Test
Düsseldorf (dpa/lnw) - Sogenannte körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - sind laut Gesundheitsministerium «ein tagesaktuelles negatives Testergebnis» notwendig. Das Personal wiederum müsse regelmäßig getestet werden.
Freitag, 05.03.2021, 11:03 Uhr
aktualisiert: 05.03.2021, 11:12 Uhr
