Schulen
OVG bestätigt Maskenpflicht auch für Grundschüler
Münster (dpa/lnw) - Grundschüler müssen weiterhin im Unterricht Masken tragen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mitgeteilt. Geklagt hatten per Eilverfahren ein Zweitklässler aus Bielefeld und ein Erstklässler aus Köln. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Dem folgte der 13. Senat des OVG nicht. Die Maskenpflicht stelle beim aktuellen Infektionsgeschehen eine Schutzmaßnahme dar, die verhältnismäßig sei, teilte das Gericht mit. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 13 B 266/21.NE und 13 B 267/21.NE, Beschluss vom 8. März 2021).
Dienstag, 09.03.2021, 12:39 Uhr
aktualisiert: 09.03.2021, 12:50 Uhr
