Urteile
Gericht: Kletterpark keine «Sportanlage unter freiem Himmel»
Düsseldorf (dpa/lnw) - Kletterparks müssen als Freizeitparks im Sinne der Corona-Schutzverordnung geschlossen bleiben. Es handele sich nicht um Sportanlagen unter freiem Himmel, wie die Betreiber argumentiert hatten. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und einen Eilantrag der Betreiber am Donnerstag zurückgewiesen (Az.: 26 L 693/21).
Donnerstag, 08.04.2021, 13:53 Uhr
aktualisiert: 08.04.2021, 14:02 Uhr