Wahlen
Neue Schutzverordnung: Auch Maskenverweigerer dürfen wählen
Im Kleingedruckten der neuen Coronaschutz-Verordnung findet sich ein interessanter Absatz: Auch Maskenverweigerer muss es möglich sein, bei der Kommunalwahl wählen zu dürfen. In den Wahllokalen sollen ohnehin 1,5 Meter-Abstände eingehalten werden.
Mittwoch, 12.08.2020, 06:33 Uhr
aktualisiert: 12.08.2020, 09:25 Uhr
