Wahlen
Maskenpflicht in Wahllokalen in NRW: Kein sofortiges Bußgeld
Die neueste Coronaschutz-Verordnung stellt klar: Auch in Wahllokalen gilt die Maskenpflicht. Ein Bußgeld wird bei Verstößen bei der Kommunalwahl am 13. September erst mal nicht fällig. Ausnahmen gibt es für Wahlhelfer - allerdings mit Bedingungen.
Dienstag, 01.09.2020, 13:37 Uhr
aktualisiert: 01.09.2020, 13:42 Uhr