Zu schnell gefahren
StVO von 2013 darf weiter Fahrverbot begründen
Aus formalen Gründen gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Teilen der Straßenverkehrsordnungs-Novelle von 2020. Kann bei Bußgeldern und Fahrverboten einfach weiter die alte StVO angewendet werden?
Freitag, 02.04.2021, 04:16 Uhr
aktualisiert: 02.04.2021, 04:22 Uhr
