Urteil
Unterhalt ist auch nach Entschädigung im Ausland möglich
Manche Länder zahlen bei einer Scheidung eine Entschädigung aus. Damit ist in Deutschland nicht der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt. Denn eine Abfindung ist nicht mit Unterhalt gleichzusetzen.
Freitag, 03.07.2020, 09:28 Uhr
aktualisiert: 03.07.2020, 09:32 Uhr
