BGH stellt klar
Kindesunterhalt: Spitzenverdiener muss Einkommen offenlegen
Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Der fällige Unterhalt berechnet sich dabei nach Einkommensstufen. Dennoch hat das Kind einen Anspruch darauf, die genaue Gehaltshöhe der Eltern zu kennen.
Dienstag, 10.11.2020, 11:17 Uhr
aktualisiert: 10.11.2020, 11:22 Uhr
