Kein «Nutzungsersatz»
EuGH schwächt Verbraucher bei Kreditverträgen
Wer einen online-abgeschlossenen Kreditvertrag widerruft, erhält keinen Ersatz für die Nutzung von Zinsbeträgen. Das geht nun aus einem EuGH-Urteil hervor.
Donnerstag, 04.06.2020, 13:32 Uhr
aktualisiert: 04.06.2020, 13:36 Uhr
