«Außergewöhnliche Belastungen»
Behindertenpauschbetrag soll verdoppelt werden
Vielen Pflegebedürftigen steht ein Behindertenpauschbetrag zu. Das gilt auch, wenn sie keinen Schwerbehindertenausweis haben. Und künftig lohnt sich die Angabe des Pflegegrades steuerlich noch mehr.
Mittwoch, 12.08.2020, 04:45 Uhr
aktualisiert: 12.08.2020, 05:04 Uhr
