Finanzamt beteiligen
Krankheitskosten können Werbungskosten sein
Wer krank ist kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. In der Regel geschieht das über außergewöhnliche Belastungen. In manchen Fällen lohnt sich aber der Ansatz als Werbungskosten.
Montag, 07.09.2020, 14:30 Uhr
aktualisiert: 07.09.2020, 14:36 Uhr
