Gerichtsurteil
Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen
Urlaubsanspruch verfällt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und eine verkürzte Arbeitszeit kann den Anspruch nicht aufheben. Im Zweifel gibt es finanziellen Ausgleich - auch Jahre später noch.
Mittwoch, 04.09.2019, 11:09 Uhr
aktualisiert: 04.09.2019, 11:16 Uhr
