Urteil
Freigestellte Betriebsräte haben Anspruch auf Schichtzulagen
Betriebsräte werden für ihre Tätigkeit oft teilweise oder auch voll von ihrem Job freigestellt. Nachteile beim Arbeitsentgelt dürfen sie dadurch nicht haben.
Donnerstag, 07.11.2019, 12:25 Uhr
aktualisiert: 07.11.2019, 12:32 Uhr
