Gerichtsurteil
Arbeitsunfall auch bei Freistellung im Ausland
Arbeitsunfälle stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer freigestellt und ins Ausland entsendet wird? Es kommt auf die Details an.
Freitag, 02.10.2020, 14:15 Uhr
aktualisiert: 02.10.2020, 14:20 Uhr
