Urteil
Betriebsbedingte Kündigung muss letztes Mittel sein
Gibt es im Unternehmen weniger Arbeit, können betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt sein. Dieser Kündigungsgrund zählt aber nicht, wenn fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
Mittwoch, 04.11.2020, 13:06 Uhr
aktualisiert: 04.11.2020, 13:13 Uhr
