Urteil
Airline muss geänderte Flugzeit rechtzeitig mitteilen
Ärgerlich, wenn der Flieger später als gebucht in den Urlaub abhebt. Noch unangenehmer, wenn der Passagier erst wenige Tage vorher davon erfährt. Steht ihm dann eine Ausgleichszahlung zu?
Freitag, 08.11.2019, 12:11 Uhr
aktualisiert: 08.11.2019, 12:16 Uhr
