Regeln beim Wohnungskauf
Makler muss falsche Vorstellung berichtigen
Der Bundesgerichtshof nimmt Makler in die Pflicht: Was im Wohnungs-Exposé als Wohnraum beschrieben wird, muss auch als solcher genutzt werden dürfen. Sind Angaben falsch, ist eine Korrektur fällig.
Montag, 02.09.2019, 10:27 Uhr
aktualisiert: 02.09.2019, 10:32 Uhr
