Erben gehen leer aus
Urteil: Kein Wohnrecht-Ersatz bei frühem Tod
Eigentümer können ihr Haus verkaufen und trotzdem das Recht haben, weiter darin zu wohnen. Das senkt den Kaufpreis. Doch bekommen die Erben des Verkäufers Ersatz, wenn er früh stirbt?
Donnerstag, 12.09.2019, 12:04 Uhr
aktualisiert: 12.09.2019, 12:12 Uhr
