Minderungsanspruch besteht
Keller zweites Mal vermietet: Mieter darf Geld zurückfordern
Wohnungen werden oft zusammen mit einem Kellerraum vermietet. Wird dieser allerdings doppelt vermietet, kann der ursprüngliche Mieter ein Minderungsrecht haben und damit Geld zurückverlangen.
Mittwoch, 08.07.2020, 18:06 Uhr
aktualisiert: 08.07.2020, 18:12 Uhr
