1. www.azonline.de
  2. >
  3. Lokales
  4. >
  5. Billerbeck
  6. >
  7. Enno Adam zum Schiedsmann gewählt

  8. >

Nachfolge von Irmgard Ueding angetreten

Enno Adam zum Schiedsmann gewählt

Billerbeck

Bei der Vorstellung der aktuellen Schiedspersonen in Billerbeck standen die Zeichen auf Abschied, Neuanfang und Fortsetzung. Peter Nowak, der das Amt des Schiedsmannes am 1. November 2017 angetreten hatte, stellte sich 2022 zur Wiederwahl und ist seitdem in seiner zweiten Amtszeit tätig, die bis zum 31. Oktober 2027 läuft. Hier wird es also Kontinuität in der Ausübung des Ehrenamtes als Schiedsperson geben, wie die Stadt Billerbeck in einer Pressemitteilung informiert. Seine Stellvertreterin Irmgard Ueding beendete hingegen das Ehrenamt nach Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit im Februar 2023. Bürgermeisterin Marion Dirks bedankte sich bei ihr „sehr herzlich für ihr eingebrachtes Engagement.“

Hubertus Messing (l. Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung), Bürgermeisterin Marion Dirks (2.v.l.) und Sandra Niemann (r., Leitung Ordnungsamt) bedankten sich bei den Schiedsleuten Enno Adam (3.v.l.), Irmgard Ueding (3.v.r.) und Peter Nowak (2.v.r.). Foto: Foto: Stadt Billerbeck/Judith Schäpers

Als Uedings Nachfolger wurde Enno Adam vorgestellt, der zum 1. März das Amt angetreten hat. Enno Adam ist wie Peter Nowak mittlerweile im Ruhestand und war in seiner aktiven Berufsphase im Polizeidienst tätig. „Auch aus dieser Zeit bringen beide Schiedsmänner die Eigenschaften mit, die für Schiedspersonen unerlässlich sind: Menschenkenntnis, Fingerspitzengefühl, Geduld und Autorität“, so Marion Dirks. „Ich freue mich sehr, dass wir in Billerbeck zwei Personen gefunden haben, die bereit sind, dieses durchaus anspruchsvolle Ehrenamt fortzuführen beziehungsweise zu starten.“

Schiedspersonen können immer dann zur Hilfe gerufen werden, wenn eine außergerichtliche Einigung bei einem Problem erreicht werden soll. Häufig betrifft dies zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, heißt es. Peter Nowak berichtete, dass zunächst „Tür- und Angelgespräche“ vor Ort stattfinden, um mit beiden Parteien eine Einigung zu erzielen. Sollte dies noch nicht zum Erfolg führen, werden beide Seiten zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Schiedsmann ins Rathaus gebeten. Der Erfolg der vergangenen Jahre spreche dabei für sich. In 90 Prozent aller Fälle sei eine Einigung beziehungsweise Schlichtung erreicht worden, wie die Stadtverwaltung informiert.

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in NRW Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson eingeschaltet werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

Startseite
ANZEIGE