Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Beteiligung der Gemeinde ist Knackpunkt
Rosendahl
Im Grundsatz ist sich der Gemeinderat einig, dass künftig Photovoltaik-Anlagen nicht nur auf Dächern, sondern auch auf Freiflächen errichtet werden sollen (wir berichteten). „Erklärtes Ziel der Gemeinde war und sollte es auch in Zukunft sein, den Ausbau der erneuerbaren Energie im Gemeindegebiet aktiv zu unterstützen“, heißt es dazu von der Verwaltung. Aber: Wie soll diese Hülle mit Leben gefüllt werden? Vor allen in einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Anlagen schieden sich in der vergangenen Ratssitzung die Geister.
Wer solch eine Anlage in der Freifläche errichten möchte, hat zunächst ein Bauleitplanverfahren vor der Brust. Diesem soll allerdings nur zugestimmt werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Insgesamt soll maximal ein Prozent der Fläche des Gemeindegebietes für Anlagen dieser Art zur Verfügung stehen. Mit großer Mehrheit votierte der Rat dafür, die Grünen stimmten dagegen. Zweitens: Der Investor muss bereits bei Antragstellung den Nachweis erbringen, dass die produzierte Energie problemlos ins Netz eingespeist werden kann. Darüber herrschte bei den Ratsmitgliedern Einstimmigkeit. Knackpunkt war allerdings der dritte Passus, den die Verwaltung festsetzen will: Die Gemeinde soll bei jeder Anlage mit mindestens 15 Prozent beteiligt werden, wenn diese mehr Leistung als ein Megawatt erbringt. So sollen alle Rosendahler von den Anlagen profitieren.
„Damit will man Investoren zwingen. Das geht nicht“, ergriff Winfried Weber (Grüne) das Wort. Er wies die Verwaltung auf ein Kopplungsverbot hin, das der Deutsche Städte- und Gemeindebund ausgesprochen haben soll. Seinen Ausführungen nach soll es einer Gemeinde nicht erlaubt sein, Anträge nur zuzustimmen, wenn sie selbst davon profitiert. „Es gibt viele ähnliche Beschlüsse in der Welt, so wie wir ihn fassen wollen“, entgegnete Bürgermeister Christoph Gottheil. Davon sei bisher keiner außer Kraft gesetzt worden, weil er etwa gegen Recht verstoße. „Das ist die Meinung des Städtetages und kein bindendes Rechtsurteil“, unterschied Gottheil. Einen Tag nach der Ratssitzung versendete Weber eine Mail an Ratsmitglieder und Verwaltung, die der AZ vorliegt. In dieser betitelte Weber diese Aussage Gottheils als „abenteuerlich“. Er warnte vor einem „Korruptionsdelikt“, in den der Rat mit seiner Entscheidung hineingeraten könne.
Die Verwaltung müsse sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen, forderte Weber in der Ratssitzung ein. Er fragte sich, wo es denn hinführe, wenn die Gemeinde jetzt damit beginnt, eigenen Profit an die Genehmigung von PV-Anlagen zu koppeln.
Mit dieser Meinung stand Weber nicht allein da. Alexander Meinert (SPD) sah ebenfalls keine finanzielle Beteiligung: „Wir sollten eine Realisierung da möglich machen, wo sie auch möglich ist.“ Nur die SPD konnte sich für den Antrag der Grünen erwärmen, diese Vorgabe gänzlich zu streichen. Mehrheitlich fiel am Ende das Votum pro finanzielle Beteiligung der Gemeinde aus – mit den Grünen und der SPD stimmte nur Ewald Rahsing (CDU) gegen dieses Kriterium.
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