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Tower Barracks bei "Defender 2020"

Dülmener US-Militär beteiligt sich an großer Nato-Übung

Dülmen

Voraussichtlich noch im April sollen auch die Dülmener Tower Barracks an einer groß angelegten Nato-Übung teilnehmen. Viele Dülmener machen sich Gedanken deshalb darüber, dass es zu Verkehrsbehinderungen oder bei den Transporten schwerer Kettenfahrzeuge zu Schäden kommen könnte.

Markus Michalak

Die Dülmener Tower Barracks nehmen Teil am Nato-Manöver. Foto: Kristina Kerstan

In diesem Frühjahr wird die groß angelegte Nato-Übung „Defender 2020“ gestartet, an welcher auch die Dülmener Tower Barracks beteiligt sind. Wir fragten bei der Stadt Dülmen nach, was genau geplant ist und wann es losgeht.

„Die Straßenmärsche aus dem US Depot sind unseres Wissens nach für April 2020 geplant. Die Eisenbahntransporte werden durch die Bahn in Absprache mit den Streitkräften geplant und durchgeführt. Sie sollen, ebenso wie die Bewegungen auf der Straße, nachts durchgeführt werden“, erklärt André Siemes von der städtischen Pressestelle.

Ob und in welchem Umfang die US-Streitkräfte beabsichtigen, die Details zu den jeweiligen Transporten zu veröffentlichen, sei der Stadt derzeit nicht bekannt.

Schäden für Straßen?

Um die Beeinträchtigungen für die Bürger sowie den öffentlichen Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten, sei vorgesehen, die schweren Kettenfahrzeuge im Eisenbahntransport zu verlegen, und nur die leichteren Radfahrzeuge im Straßenmarsch.

Da sich viele Dülmener Gedanken über die möglichen Zerstörungen durch diese Übung machen, wollte unsere Zeitung auch wissen: „Könnten die Straßen durch die Übung Schaden nehmen, und wer ist für die Routenplanung zuständig?“ Siemes erklärt hierzu: „Die Planung und Genehmigung von militärischen Straßenmärschen in Deutschland erfolgt über eine Dienststelle der Bundeswehr. Die Planung wird unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken, örtlichen Besonderheiten und der jeweils zu erwartenden Verkehrslage erteilt.“

Ein sogenannter „Marschkredit“ lege die Route ebenso verbindlich fest wie die einzuhaltenden Zeitvorgaben und besondere Auflagen, wie beispielsweise Geschwindigkeiten, Anzahl der Fahrzeuge pro Marschgruppe, Kennzeichnungen oder Rast- und Versorgungsräume. „Die Zuweisung dieser Marschkredite erfolgt in der Regel bis fünf Tage vor Beginn der Truppenverlegung.“

Enge Zusammenarbeit mit Polizei

Zur sicheren Durchführung dieser Truppenbewegungen, insbesondere bei Maßnahmen zur Verkehrsregelung und Verkehrssicherheit, arbeite die Polizei mit der Militärpolizei eng zusammen. Es gelte in jedem Falle das deutsche Recht.

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