1. www.azonline.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Everswinkel
  6. >
  7. Abschied von den Erinnerungen

  8. >

Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden

Abschied von den Erinnerungen

Everswinkel

In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine umgetauscht werden.

Henning Meyer-Veer

In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine umgetauscht werden. Foto: LeslieAnn - stock.adobe.com

Meiner ist rosa. Wie ein Marzipanschweinchen. Aber deutlich weniger ansehnlich. Die von meinen Eltern sind grau. Es gibt sie aber auch im Scheckkartenformat. Die Rede ist von den Führerscheinen in der Republik.

Aber die Zeichen für mich und meinen „Lappen“ – sie stehen auf Trennung. Nach fast 30 gemeinsamen Jahren. Er muss nämlich weg. Und all die anderen auch. Na ja, fast alle. Die EU will es so. Natürlich entfallen die Führerscheine nicht ersatzlos. Die alten Dinger werden umgetauscht. Ein ganz und gar unkomplizierter Vorgang ist das aber nicht. Aber es war ja damals auch kompliziert genug, das Ding zu bekommen. Zumindest bei mir. Wie war das noch? Die Guten fallen immer einmal durch? Aber egal.

Geplant ist genau Folgendes: Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ist ein stufenweiser Umtausch Pflicht. In der ersten Phase werden alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen oder eines rosafarbenen Führerscheins zum Umtausch aufgerufen. Die Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt, teilt die Behörden mit.

Im einzelnen sieht das dann so aus: Geburtsjahr vor 1953 – Umtausch bis spätestens 19. Januar 2033; Geburtsjahr von 1953 bis 1959 – Umtausch bis spätestens 19. Januar 2022; Geburtsjahr von 1959 bis 1964 – Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023; Geburtsjahr von 1965 bis 1970 – Umtausch bis spätestens 19. Januar 2024 und Geburtsjahr 1971 und später – Umtausch bis 19. Januar 2025. Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Bis zum Ablauf der ersten Frist am 19. Januar 2022 und ab dann jährlich werden dann viele Tausend Führerscheine zu tauschen sein. Der Umtausch kann in der Führerscheinstelle des Kreises und in den Bürgerbüros der Rathäuser in den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Immerhin – ich habe also noch fast vier Jahre Zeit, mich von meinem Führerschein zu verabschieden. Es hängen ja auch viele Erinnerungen dran. Vor allem an dem Foto. Die Frisur, die, subjektiv betrachtet, heute den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Die speckige Motorradjacke, die ich mir von Vattern, na ja, „geborgt“ hatte. Und der Rollkragenpullover, über den man heute besser den Mantel des Schweigens decken sollte. Er wird mir fehlen, der alte „Lappen“ mit dem alten Foto. Für die Eintragung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass, oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, ein aktueller Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich fünf Euro Versandkosten an.

Kompliziert ist die Antragstellung nicht: Der Antrag ist schnell aufgenommen, benötigt werden lediglich ein Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation, der bisherige Führerschein und einaktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Die Gebühr von 25,30 Euro plus fünf Euro für den Direktversand wird direkt erhoben. Der neue Führerschein wird dem Antragsteller nach Hause geschickt, so dass ein Anschlusstermin zur Abholung nicht vereinbart werden muss. Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert etwa vier Wochen.

Die Mitarbeiter im den Verwaltungen haben die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Antragstellern insbesondere das Foto im „alten Lappen“ Erinnerungen wecke. Wer den alten Führerschein also gerne behalten und sich nicht trennen möchte, darf ihn deshalb wieder mitnehmen. In diesem Fall wird ein Stempel angebracht, der darauf verweist, dass das Dokument nach sechs Monaten ungültig wird und es damit entwertet. Bis dahin ist der neue Führerschein auf jeden Fall im Postkasten.

Das neue Dokument ist 15 Jahre gültig und muss auch dann mit einem aktuellen Lichtbild wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine erneute Prüfung ist aber derzeit nicht geplant.

Startseite
ANZEIGE