Mann hat Kontakte auch nach Ahlen
Polizei observiert entlassenen Frauenmörder
Marsberg/Ahlen
Der Mann gilt als nicht oder nur schwer therapierbar. Doch seit Freitag befindet er sich nicht mehr in staatlicher Betreuung. Jetzt will der verurteilte Frauenmörder vielleicht auch nach Ahlen kommen.
Ein 2018 aus der Justizvollzugsanstalt Werl entlassener Frauen-Mörder ist nach Ablauf seiner Strafe und einer knapp zwei Jahre währenden Unterbringung in einem geschlossenen Wohnverbund des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Marsberg auf freiem Fuß. Das zuständige Amtsgericht in Marsberg hob am Freitag sowohl die Betreuungs- als auch die Unterbringungspflicht für den heute 29-Jährigen auf. Er hatte als 17-Jähriger eine Frau auf brutale Art getötet. Dafür war er als 17-Jähriger vom Landgericht Hagen zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht der Polizei gilt er als gefährlich.
Observierung eingeleitet
Nach dem Gerichtsbeschluss haben verschiedene Dienststellen der Polizei in NRW sofort eine dauerhafte und flächendeckende Observierung eingeleitet. Da der ehemalige Insasse der JVA Werl auch verwandtschaftliche Kontakte nach Ahlen hat und dorthin möglicherweise ziehen möchte, ist auch die Polizei des Kreises Warendorf an der Überwachung durch eigene Polizeikräfte beteiligt. Im Moment soll der Mann mit den Beamten kooperieren.
Wie gefährlich ist der Mann?
Das Amtsgericht Marsberg begründet seinen Beschluss mit einem Gutachten eines Berliner Rechtsexperten. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass von dem gebürtigen Sauerländer keine Gefahr mehr ausgehe. Andere Experten sehen das anders. „Es ist ein Betreuungsverfahren. Wir können keine weiteren Informationen weitergeben“, sagt eine Sprecherin des Landgerichts Arnsberg. Betreuungsverfahren seien grundsätzlich nicht öffentlich, die Rechte der Beteiligten seien zu wahren.
Nur das Verhängen einer Sicherungsverwahrung hätte die weitere Betreuung und Unterbringung des Mannes in speziellen Einrichtungen möglich gemacht. In Polizeikreisen stuft man nach Informationen unserer Zeitung die Gefährlichkeit anders ein. Der Mann gilt nach dieser Einschätzung als nicht therapierbar.
Die Polizei im Hochsauerlandkreis verweist in einer Stellungnahme darauf, dass ein Bestandteil der Beobachtung die umfassende Aufklärung über die Lebenssituation des Probanden sei. Des Weiteren kontrolliert die Polizei, ob der Proband ihm erteilte Auflagen einhält. Zudem gibt es regelmäßige Gespräche zwischen der Polizei und dem Probanden. Zu Art und Umfang der Maßnahmen erteilt die Polizei keine Auskunft. Die Polizei beurteile die Lage jeden tag neu und entscheide dann über konkrete Maßnahmen.
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