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Ladenöffnung

Weiter Streit um 800-Quadratmeter-Regel

Münsterland/Düsse...

Auch im Münsterland sind erstmals seit der angeordneten Zwangspause wieder viele Geschäfte offen. Ein Problem ist es für einige Händler, ausreichend Desinfektionsmittel zu erhalten. Zudem gibt es weiter scharfe Kritik an der 800-Quadratmeter-Regel.

Stefan Biestmann und Hilmar Riemenschneider

Begrüßung mit Mundschutz: Das Juweliergeschäft Christ in Münster achtet auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Foto: Wilfried Gerharz

Die meisten Ladenbesitzer haben sehnsüchtig auf diesen Moment gewartet: Seit Montag sind erstmals seit der angeordneten Zwangspause aufgrund der Corona-Krise wieder die Türen vieler Geschäfte offen. Aus Sicht des Handelsverbandes Westfalen-Münsterland haben sich die Händler gut auf den Neustart und die gefor­derten Hygieneregeln vor­bereitet. Ein Problem sei aber für viele Geschäfte, ausreichend Desinfektionsmittel zu erhalten, berichtet Thomas Schäfer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands, im Gespräch mit unserer Zeitung. Zudem sei es für die Geschäftsinhaber schwierig, die Zahl der Kunden zu kalkulieren – und den Einsatz der Mitarbeiter entsprechend anzupassen.

800-Quadratmeter-Zahl willkürlich

Unterdessen geht der Streit darüber weiter, warum in NRW nur Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen dürfen – sowie als Ausnahme unter anderem Möbelhäuser und Babyfachmärkte. Die 800-Quadratmeter-Zahl sei eine „willkürliche Größenordnung“, meint Schäfer. Die Betriebsgröße allein reicht seiner Meinung nach nicht als Kriterium für Lockerungen der Ladenschließungen. „Das ist vielmehr eine Frage der Organisation.“ Denn auch größere ­Läden könnten die ausreichenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln gewährleisten, meint Schäfer.

Er verweist dabei auf andere Bundesländer, die „andere Wege“ gefunden hätten. Sie erlauben größeren Läden, zumindest mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern zu öffnen. „Das wäre auch ein Modell für NRW.“

Schäfer sieht insgesamt eine Ungleichbehandlung – ebenso wie die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof, die vor dem OVG Münster im Eilverfahren auf Ladenöffnungen klagt. Nach den Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte in Berlin und Greifswald, die Eilanträge von Warenhäusern gegen die Schließung bereits abgeschmettert haben, rechnet Schäfer mit einer Ablehnung des Kaufhof-Eilantrags in Münster. Er erhofft sich aber ­ein deutliches Signal des Gerichts an die Politiker, die getroffenen Entscheidungen kurzfristig wieder zu überprüfen.

FDP für schnelle Lockerung

Rückenwind für eine schnelle Lockerung auch für den großflächigen Einzelhandel kommt aus der Münsterland-FDP. Die Landtagsabgeordneten Markus Diekhoff und Henning Höne erklärten ebenso wie der Handelsverband: „Denkbar wäre dazu auch eine Verkleinerung der bestehenden Verkaufsfläche“. Sie verweisen auf den Einzelhandelserlass, wonach als Verkaufsfläche die dem Kunden zugänglichen Ladenbereiche gelten. „Das sollte die Richtschnur für die Umsetzung der Lockerung sein.“ Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte eine solche Regelung bisher ausgeschlossen.

Der Landesvorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Hendrik Wüst, reagierte zurückhaltender und knüpfte die Frage an eine Voraussetzung: „Wenn die Infektionszahlen es hergeben, sollte das der nächste Schritt sein. Sonst bleibt der Handel endgültig auf seiner Frühjahrsware sitzen.“

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