Justiz
Datenschützer klagen in Karlsruhe gegen NRW-Polizeigesetz
Karlsruhe (dpa) - Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue nordrhein-westfälische Polizeigesetz wollen Datenschützer ein Grundsatz-Urteil zur Telekommunikations-Überwachung erstreiten. Für die Kläger vom Verein Digitalcourage geht es dabei längst nicht mehr nur um das Überwachen von Telefongesprächen oder das Abfangen von Kurznachrichten. Das Smartphone liege tags auf dem Schreibtisch und nachts neben dem Bett. Menschen suchten darüber einen Partner oder informierten sich über Krankheiten. Damit werde die Rundum-Überwachung intimster Bereiche möglich, sagte der Prozessbevollmächtigte Jan Dirk Roggenkamp am Mittwoch in Karlsruhe.
Wie viele andere Bundesländer hatte auch NRW sein Polizeigesetz Ende 2018 verschärft. Seither dürfen Menschen schon vorsorglich überwacht werden, wenn «deren individuelles Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet», dass sie eine «terroristische Straftat» begehen. Um auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen zu können, darf die Polizei außerdem Geräte mit einer heimlich installierten Trojaner-Software ausspionieren.
Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen Polizeigesetze anderer Länder anhängig, zum Beispiel gegen das besonders umstrittene Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Das NRW-Gesetz falle auf den ersten Blick vielleicht milder aus, sagte Kerstin Demuth von Digitalcourage. Der Bielefelder Verein, dessen Klage von knapp 5000 Menschen unterstützt wird, sieht trotzdem Grundrechte verletzt. So nenne das Gesetz mehr als 50 Vergehen, die alle eine «terroristische Straftat» sein sollen. Dazu gehöre auch der Diebstahl von Kupferkabeln bei der S-Bahn und die Zerstörung eines Telefonverteilerkastens. Der Bürger könne so gar nicht mehr wissen, ob sein Verhalten als «gefährdend» eingestuft werde.
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